Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Zenalo.de
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§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zenalo.de – im Folgenden „Agentur“ genannt – gelten ausschließlich für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Sie sind auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen verbindlich, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Führt die Agentur die Lieferung oder Leistung unter Kenntnis solcher abweichenden Bedingungen aus, erkennt sie diese dennoch nicht an, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
1.4. Die Agentur verarbeitet und speichert die vertragsrelevanten Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. Die vertraglichen Leistungen der Agentur ergeben sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Angebot. Nicht im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
2.2. Sofern im Preisteil vereinbart, umfasst das Leistungsangebot der Agentur unter anderem:
- a) Erstellung von Websites gemäß den spezifizierten Merkmalen der Leistungsbeschreibung sowie E-Commerce- oder Shopsystemen inklusive Schnittstellen zu ERP- oder Bezahldiensten;
- b) Bereitstellung von Webspace für Websites, Shops und Systeme sowie deren Internetanbindung (Hosting);
- c) Technische Betreuung der Website des Auftraggebers entsprechend den vereinbarten Leistungsumfängen;
- d) Bereitstellung eines Softwaretools zur Einsicht der Nutzung der Website durch Besucher, einschließlich Daten zu Seitenzugriffen, Zugriffsquellen, Absprungraten, verweisenden Websites, genutzten Suchmaschinen und Suchanfragen;
- e) Beratung in Digital-Konzeption, Prozessoptimierung, Marketing und IT-Infrastruktur sowie Konzeption und Durchführung entsprechender Leistungen, Coaching von Selbständigen, Schulung von Führungskräften und Teams sowie Durchführung von Seminaren;
- f) Beratung zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), Durchführung von On-Page- und Off-Page-SEO-Maßnahmen sowie weiteren SERP-Dienstleistungen wie Tag-Management, SEO-Texte und Dashboard-Gestaltung und -Auswertung;
- g) Beratung zu Digital Ads und Werbebannern, Gestaltung und Schaltung von Adwords- oder Facebook-Kampagnen sowie weiteren Werbeformaten;
- h) Unterstützung bei der Gestaltung und Verwaltung der Social-Media-Präsenz des Auftraggebers, Betreuung von Social-Media-Fanpages, Erstellung und Veröffentlichung von Content sowie Verwaltung der Social-Media-Accounts;
- j) Analyse, Konzeption, Optimierung und Installation von Touchpoints und Funnels unter Nutzung der aufgeführten Leistungen;
- k) Erstellung von Content für die Website und andere Veröffentlichungskanäle des Auftraggebers;
- l) Programmierung individueller Leistungen und Anpassungen, beispielsweise Newsletter-Entwicklung, Webanwendungen, Implementierung von CRM-, ERP- und WAWI-Systemen, Modulen und Plugins sowie Schnittstellen zu anderen Systemen und Automatisierung von Geschäftsprozessen;
- m) Aufbau und Verwaltung der IT- und Netzwerk-Infrastruktur, einschließlich lokaler Serverlandschaften, Rechenzentrum-Server, VPN-Netzwerke und Unternehmens-Clouds;
- n) Erstellung oder Überarbeitung von Corporate Design-Inhalten wie Logos, Geschäftsausstattung, Image- und Produktbroschüren, Flyern und anderen Materialien.
2.3. Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs vorschlagen. Wird ein solches Änderungsangebot von der Agentur nicht akzeptiert, bleiben die ursprünglichen Leistungen unverändert. Nimmt die Agentur ergänzende Leistungen ohne eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung vor, findet § 4 Abs. 3 Anwendung.
2.4. Mündlich erteilte Aufträge des Auftraggebers sind bindend. Die Agentur hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündliche Aufträge unverzüglich in Schriftform bestätigt. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn die Agentur vor vollständiger Einigung über alle Auftragsdetails mit der Ausführung eines Teils der Leistungen beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ebenso kann die Agentur einen Auftrag durch die Ausführung der Tätigkeit annehmen, wenn alle Auftragsdetails bereits geklärt sind.
2.5. Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst auszuführen oder durch qualifizierte Dritte bzw. Subunternehmer erbringen zu lassen. Ein Wechsel der eingesetzten Internet-Infrastruktur sowie der beauftragten Dienstleister und Erfüllungsgehilfen ist möglich, sofern dem Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen. Der Auftraggeber wird grundsätzlich zwei Wochen vor einem geplanten Wechsel informiert und zur Stellung von Einwänden aufgefordert.
2.6. Die Agentur kann die Leistungen unter Einsatz neuerer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen.
§ 3 Angebot, Informationen und Leistungserbringung
3.1. Angebote, die auf der Webseite der Agentur dargestellt werden, stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar.
3.2. Die Agentur wird dem Auftraggeber ein detailliertes Angebot mit den enthaltenen Leistungen und den entsprechenden Preisen unterbreiten.
3.3. Abweichend von § 312g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten des Vertragsschlusses, Informationen über die Vertragsspeicherung, die verfügbaren Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.
3.4. Die Agentur verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen gemäß den aktuellen technischen Standards zu erbringen. Für Suchmaschinenoptimierung, Werbemaßnahmen und Social-Media-Betreuung kann ein spezifischer Erfolg nicht garantiert werden.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
4.1. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot der Agentur. Diese kann als Pauschalvergütung, aufwandabhängige Vergütung (z.B. Stunden- oder Tagessatz) oder als Laufzeitvergütung ausgestaltet sein. Eine Pauschale deckt stets nur die im Angebot detailliert aufgeführten Leistungen ab.
4.2. Alle Preise für Unternehmer verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
4.3. Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Ebenso kann die Agentur für bereits an den Auftraggeber ausgelieferte Projektteile angemessene Abschlagszahlungen verlangen und entsprechende Teilrechnungen nach dem Projektfortschritt ausstellen.
4.4. Die vertragliche Vergütung bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarten Leistungen. Zusatzleistungen sind gemäß den vertraglichen Sätzen des Angebots oder, falls nicht vorhanden, nach ortsüblicher und angemessener Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen oder Support sind nicht automatisch im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.5. Die Zahlung durch den Auftraggeber ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftraggeber gemäß § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen sowie den pauschalen Schadensersatz zu leisten.
4.6. Der Auftraggeber kann nur dann gegenrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder wenn das Aufrechnungsrecht auf Rechte des Auftraggebers wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.7. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Agentur berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber geltend zu machen.
4.8. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen für künstlerische und konzeptionelle Leistungen im Bereich Werbung und Öffentlichkeitsarbeit eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu entrichten ist. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber verantwortlich. Sollte die Agentur die Abgabe im Einzelfall vorstrecken, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese gegen Nachweis zusätzlich zu zahlen.
§ 5 Websites, Web-Apps, Display Ads, Online-Shops, IT-Leistungen und Programmierung
5.1. Die Agentur entwickelt digitale Anwendungen wie Websites, Web-Apps, Online-Banner oder -Shops sowie IT- und Programmierleistungen für den Auftraggeber, die mit den aktuellen Versionen der drei wesentlichen Browser (Chrome, Firefox, Safari) sowie den aktuellen Betriebssystemen MS Windows, Apple MacOS, iOS und Google Android kompatibel sind. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Darstellungen in verschiedenen Browsern und Systemen kann eine exakte Übereinstimmung der Darstellung und Funktionalität nur mit unverhältnismäßigem Aufwand gewährleistet werden. Solche Abweichungen gelten nicht als Mangel, sofern sie keine wesentliche Verschlechterung der Funktionsfähigkeit der Website verursachen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Optimierung hierfür kostenpflichtig hinzubucht werden.
5.2. Für ältere und zukünftige Browser-Versionen sowie zukünftige Versionen von CMS-, Theme-, Plugin- oder anderer Drittanbieter-Software kann die einwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden. Eine kostenpflichtige Optimierung für diese Versionen kann auf Wunsch des Auftraggebers hinzugebucht werden.
5.3. Wünscht der Auftraggeber die Funktionsfähigkeit mit spezifischen Programmen, Systemen, APIs, Schnittstellen oder IT-Infrastrukturen, kann dies kostenpflichtig zusätzlich vereinbart werden. Vertragsgegenstand ist eine solche Kompatibilität nur, wenn sie eindeutig aus dem Auftrag hervorgeht.
5.4. Sofern für das Projekt die Nutzung von Open-Source-Software, Drittanbieter-Programmen oder anderen Leistungen Dritter (z.B. Programmierer, Grafiker) erforderlich ist, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten mit allen notwendigen Rechten (einschließlich Bearbeitungsrechten) in geeigneter Quantität und Qualität bereitzustellen. Dasselbe gilt für die vom Auftraggeber bereitzustellende IT-Infrastruktur, sofern diese im Vertrag vorausgesetzt wird.
5.5. Kosten für Drittsoftware-Produkte, die für die Projektrealisierung erforderlich sind, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten können nur im Rahmen der Bedingungen des jeweiligen Drittsoftware-Produkts bereitgestellt werden.
5.6. Die Agentur behält sich vor, jegliche Entwicklungen auf eigenen Servern oder Testsystemen vorzunehmen und Arbeitsergebnisse dort zur Abnahme bereitzustellen.
5.7. Nach Abschluss des Projekts stellt die Agentur dem Auftraggeber sämtliche Entwicklungen in geeigneter Form (z.B. Zip-Dateien, Downloads, Versionskontrollsysteme, Installationsdateien) zur Verfügung. Die Installation oder Einrichtung auf einem System des Auftraggebers erfolgt nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
§ 6 Webwartung
6.1. Die Agentur übernimmt die Wartung der Website, des Online-Shops oder anderer Systeme des Auftraggebers gemäß den im Angebot festgelegten Spezifikationen.
6.2. Die Wartungsleistungen beginnen mit der Freischaltung des Zugangs des Auftraggebers.
6.3. Nach Beendigung der Wartungsleistungen verliert der Auftraggeber den Anspruch auf Updates und Support für von der Agentur bereitgestellte Plugins und/oder Dienste. Der Auftraggeber muss, sofern gewünscht, diese Leistungen anschließend kostenpflichtig direkt beim jeweiligen Anbieter beziehen.
§ 7 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
7.1. Bei vereinbarter Suchmaschinenoptimierung bemüht sich die Agentur, die Internetangebote des Auftraggebers in Suchmaschinen besser auffindbar zu machen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich dies ausschließlich auf die Google-Suche.
7.2. SEO ist ein fortlaufender Prozess, der von den Algorithmen der Suchmaschinen abhängt, die als Geschäftsgeheimnis der Suchmaschinen nicht öffentlich bekannt sind und jederzeit geändert werden können. Daher kann SEO bis zu einem Jahr nach der Durchführung von Optimierungen Resultate erzielen und erfordert kontinuierliche Beobachtung und Anpassung.
7.3. Die Agentur berät den Auftraggeber hinsichtlich der On-Page-Optimierung, einschließlich Seitenstruktur, Website-Inhalten, URLs, Überschriften, Meta-Daten und weiteren Inhalten.
7.4. Die Agentur berät den Auftraggeber bezüglich der Off-Page-Optimierung hinsichtlich der Anzahl und Qualität von Backlinks sowie der technischen Voraussetzungen.
7.5. Wird die Agentur nach Beratung beauftragt, nimmt sie die vereinbarten Optimierungen für die vereinbarte Vergütung selbst vor. Andernfalls liegt die Umsetzung beim Auftraggeber.
7.6. Anfangsverschlechterungen sind möglich, ebenso Verschlechterungen aufgrund von Änderungen der Suchmaschinenalgorithmen. Die Agentur stellt kurzfristig Beratung zu Abhilfemaßnahmen bereit.
7.7. Sofern vereinbart, liefert die Agentur dem Auftraggeber monatliche Reports, die die aktuelle Situation der Internetangebote des Auftraggebers hinsichtlich des Suchmaschinenrankings darstellen.
§ 8 Web-, Print- und Corporate Design
8.1. Sofern beauftragt, erstellt die Agentur Entwürfe und Gestaltungen für Websites, Druckmaterialien oder Markenbilder des Auftraggebers in den vereinbarten Formaten und im festgelegten Umfang gemäß Angebot. Zusätzliche Formate und Auflagen erfordern einen weitergehenden (kostenpflichtigen) Auftrag. Werden solche Leistungen auf Anforderung des Auftraggebers erbracht, hat die Agentur Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung gemäß der vertraglichen Vereinbarung oder ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung.
8.2. Ergänzende Leistungen wie Beratung, Patentierung, Produktionsbegleitung und Implementierung sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Angebot aufgeführt sind.
8.3. Aufgrund der unterschiedlichen Farbstandards für die Darstellung im Web (RGB) und für den Druck (CMYK) kann eine vollständige Übereinstimmung von Web- zu Druckdesign geräteabhängig und nur bedingt erreicht werden.
§ 9 Social Media Betreuung
9.1. Sofern gegen entsprechende Vergütung beauftragt, setzt die Agentur Marketingmaßnahmen für die Social-Media-Accounts des Auftraggebers um oder übernimmt deren umfassende Betreuung.
9.2. Die Agentur optimiert die Accounts des Auftraggebers im vereinbarten Umfang, erstellt Inhalte und veröffentlicht diese.
9.3. Soweit vereinbart, schlägt die Agentur eigenverantwortlich Inhalte für Veröffentlichungen vor und veröffentlicht diese nach Freigabe durch den Auftraggeber. Freigaben müssen stets rechtzeitig (mindestens 48 Stunden) vor dem geplanten Veröffentlichungstermin vorliegen. Die Parteien können einen Rahmen für Social-Media-Veröffentlichungen festlegen, innerhalb dessen die Agentur Inhalte ohne vorherige Einzelabstimmung erstellen und veröffentlichen kann.
9.4. Die Agentur erstellt dem Auftraggeber in den vereinbarten Intervallen Reports mit den vereinbarten Kennzahlen zur Erfolgsmessung der Veröffentlichungen.
§ 10 Erstellung und Buchung von Werbeanzeigen (SEA, PPC)
10.1. Sofern mit einem zugehörigen Preisteil vereinbart, berät, konzeptioniert, erstellt und schaltet die Agentur bezahlte Werbung auf Suchmaschinen- oder Social-Media-Plattformen sowie bei anderen Drittanbietern.
10.2. Sofern nicht vom Auftraggeber bereitgestellt, recherchiert die Agentur geeignete Keywords, Zielgruppen sowie Werbeorte und -formate und dokumentiert diese.
10.3. Die Agentur konzeptioniert, designt und erstellt die Werbeanzeigen in den jeweils für die betreffende Plattform gültigen Formaten.
10.4. Die Agentur schaltet die Werbeanzeigen im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers auf den jeweiligen Plattformen. Die Preise der Agentur verstehen sich stets ohne das notwendige Werbebudget. Kosten und Spesen für die Werbung trägt der Auftraggeber zusätzlich.
10.5. Sofern vereinbart, liefert die Agentur dem Auftraggeber periodische Reports, aus denen die aktuellen Kennzahlen der Werbeschaltungen ersichtlich sind.
10.6. Eventuell der Agentur zur Verfügung stehende Werbebudgets und deren Einhaltung richten sich ebenfalls nach dem Angebot der Agentur.
§ 11 Gestaltungen, Content- und Texterstellung
11.1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungsbeschreibung gilt künstlerische Gestaltungsfreiheit für die Erstellung von Inhalten und Texten. Nicht explizit vom Auftraggeber vorgegebene Vorgaben führen nicht zu einem Mangel der Inhalte.
11.2. Die vereinbarte Vergütung für die Erstellung von Inhalten und Texten bezieht sich ausschließlich auf die konkret bestellten Inhalte gemäß den Spezifikationen des Auftraggebers. Bei Änderungen der Spezifikationen oder der Leistungsbeschreibung ist der Auftraggeber verpflichtet, den zusätzlichen Aufwand nach den vertraglichen Vergütungssätzen oder, falls nicht vorhanden, nach den ortsüblichen und angemessenen Vergütungssätzen zu begleichen. Dies gilt auch für Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans.
11.3. Die Agentur übernimmt kein Lektorat der Texte, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Unterlässt der Auftraggeber ein Lektorat, gehen die Folgen zu seinen Lasten.
11.4. Die Agentur kann keine rechtliche Beratung hinsichtlich der Inhalte der Texte leisten. Unterlässt der Auftraggeber eine rechtliche Prüfung, gehen die Folgen zu seinen Lasten.
§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1. Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot oder Vertrag festgelegten Preisen.12.2. Zahlungen sind innerhalb von [Zahlungsfrist, z.B. 14 Tagen] nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
12.3. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von [z.B. 5 %] über dem Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
13.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Erbringung der Leistungen zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige und kostenfreie Bereitstellung aller für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien, einschließlich Zugangsdaten sowie angeforderter Inhalte in der zur direkten Nutzung geeigneten Form. Zudem muss der Agentur und ihren Erfüllungsgehilfen Zugang zu vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung sichergestellt werden.
13.2. Beide Vertragsparteien benennen jeweils eine kompetente und verantwortliche Person, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und befugt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.
13.3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen entsprechend und angemessen. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
§ 14 Lieferbedingungen und Verzug
14.1. Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
14.2. Wird ein verbindlicher Vertragsfrist aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher, von der Agentur nicht zu vertretender Umstände, wie beispielsweise Streik, unverschuldeter Ausfall technischer Systeme, Internetstörungen, Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen, unverschuldete Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter sowie mangelnde Mitwirkung, Änderungswünsche oder andere Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers, nicht eingehalten, verlängern sich die Fristen angemessen.
§ 15 Lieferbedingungen und Verzug
15.1. Angegebene Liefer- oder Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
15.2. Wird ein verbindlicher Vertragsfrist aufgrund höherer Gewalt oder ähnlicher, von der Agentur nicht zu vertretender Umstände, wie beispielsweise Streik, unverschuldeter Ausfall technischer Systeme, Internetstörungen, Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen, unverschuldete Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter sowie mangelnde Mitwirkung, Änderungswünsche oder andere Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers, nicht eingehalten, verlängern sich die Fristen angemessen.
§ 16 Datenschutz
16.1. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die in Deutschland gültigen Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO), einzuhalten.
16.2. Detaillierte Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung sowie den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) der Agentur enthalten, die auf der Webseite [URL einfügen] einsehbar sind.
16.3. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden gespeichert. Sofern dies zur Auftragsabwicklung notwendig ist, kann die Agentur die genannten Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder an Drittunternehmen zur Auftragsabwicklung weitergeben. Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten.
16.4. Der Auftraggeber stimmt zu, dass veröffentlichte Daten in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls aufbereitet und verändert werden können, sofern ein Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag besteht.
16.5. Sollte der Auftraggeber personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, versichert er, dass er hierzu nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt die Agentur im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Die Agentur gewährleistet in diesem Fall:
-
- Die Agentur erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen von Art. 6 DSGVO und nach Weisung des Auftraggebers. Eine Verwendung für andere Zwecke, einschließlich eigener Zwecke der Agentur, ist untersagt. Die verwendeten Daten werden von anderen Datenbeständen getrennt gehalten. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
- Die Agentur hält die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung ein und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebenen sowie vertraglich vereinbarten Datensicherheitsmaßnahmen (technische und organisatorische Maßnahmen). Dazu gehören insbesondere die interne und externe Zugriffskontrolle bezüglich der erfassten Datenbestände.
- Die Agentur stellt sicher, dass die Daten durch angemessene organisatorische Maßnahmen bestmöglich vor unbefugter Verarbeitung geschützt sind, dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch geeignete Schließtechnik und Berechtigungsvergabe auf den notwendigen Personenkreis beschränkt ist und dass durch den Einsatz technischer Sicherheitssysteme nach den anerkannten Regeln der Technik kein unbefugter Zugriff von außen möglich ist.
- Die Agentur informiert den Auftraggeber, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
§ 17 Geheimhaltung und Veröffentlichung
17.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, geheim zu halten und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber zu verwenden. Vertraulich sind ausdrücklich als solche bezeichnete Informationen sowie solche, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen eindeutig ergibt.
17.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt für Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweisen kann, dass sie:
- vor dem Empfangsdatum bereits bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt oder allgemein zugänglich wurden.
17.3. Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber auf ihrer Webseite und in anderer Form als Referenzkunden zu nennen. Dieses Recht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Zudem darf die Agentur vertragsgegenständliche Arbeitsergebnisse (sofern sie keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten enthalten) sowie das Logo (Wort- und/oder Bildmarke) des Auftraggebers zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder darauf hinweisen. Der Auftraggeber kann dieser Veröffentlichung schriftlich widersprechen.
§ 18 Haftungsbeschränkung
18.1. Die Agentur haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen.
18.2. Beauftragt der Auftraggeber selbst andere Dienstleister mit Aufgaben, die zur vertraglich geschuldeten Leistung der Agentur gehören, übernimmt die Agentur keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit deren Leistungen und dafür, dass der Dritte eigene Leistungen auf den Vorarbeiten der Agentur aufbauen kann. Eine Unterstützung der Agentur für diese Dienstleister ist nicht vorgesehen.
18.3. Die Überprüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, gehört nicht zum Aufgabenbereich der Agentur. Die Agentur prüft nicht, ob die Inhalte der Internetseiten und Marketing-Kampagnen des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen oder den Richtlinien der jeweiligen Werbenetzwerke entsprechen. Für etwaige Abstrafungen durch Dritte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist ebenso für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte seiner Internetseiten und Marketing-Kampagnen sowie für die von ihm bereitgestellten Informationen allein verantwortlich. Dies gilt auch für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
18.4. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Kundendaten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Dies gilt auch für die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen bei der Gestaltung und Programmierung der Website des Auftraggebers. Die Agentur stellt lediglich die technischen Möglichkeiten bereit, um dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Bestimmungen zu ermöglichen, beispielsweise das Löschen von Daten.
18.5. In keinem Fall haftet die Agentur für Datenverluste, Umsatzeinbußen, Gewinneinbußen oder für Zins- und Ausfallkosten, die aus nicht fahrlässigen Handlungen der Agentur entstehen.
§ 19 Einsatz von Dritten/Subunternehmen
19.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte oder Subunternehmer einzusetzen, ohne die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Die Agentur stellt sicher, dass die eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
19.2. Sollte das Verhalten oder die Qualifikation der eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen, informiert der Auftraggeber die Agentur unverzüglich. Die Agentur ergreift daraufhin geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch den Austausch der betreffenden Person umfassen können.
19.3. Die eingesetzten Personen der Agentur treten nicht in ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, wenn die eingesetzten Personen Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbringen.
§ 20 Eigentumsvorbehalt und Rechte am geistigen Eigentum
20.1. Bis zur vollständigen Begleichung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung bleiben die von der Agentur erbrachten Leistungen Eigentum der Agentur.
20.2. Das Urheberrecht aller Leistungen verbleibt dauerhaft bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, sofern nicht anders vereinbart, sämtliche erbrachten Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs auch für andere Zwecke und für Aufträge Dritter zu verwenden, sofern sie keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers enthalten. Eine Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür nicht erforderlich.
20.3. Mit vollständiger Bezahlung einer Leistung erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes und inhaltlich sowie räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Leistungen. Eine weitergehende Nutzung der Leistungen der Agentur ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Agentur kann diese Zustimmung an eine zusätzliche Vergütung knüpfen.
§ 21 Abwerbeverbot
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie ein Jahr nach Beendigung dieses Vertrags keine Mitarbeitenden der anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet sich die verstoßende Partei, an die andere Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern des betreffenden Mitarbeitenden zu zahlen. Maßgeblich ist das Bruttojahresgehalt, das der betreffende Mitarbeitende im Jahr vor der Vertragsstrafe bezogen hat.
§ 22 Gerichtsstand
Für alle unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gießen ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern.
§ 23 Änderungen der AGB
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für das Abweichen von der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 24 Salvatorische Klausel
Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Teil B – Besondere Bedingungen
§ B1 Domain- und Hostingleistungen
1.1. Eine von der Agentur zu beantragende Domain ist erst mit schriftlicher Bestätigung der DENIC oder einer anderen Registrierungsstelle verfügbar. Die Agentur haftet weder für die Verfügbarkeit der beabsichtigten Domain noch für deren tatsächliche oder rechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Registrierung bzw. Konnektierung der Domain und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt oder gesetzeswidrige Zwecke verfolgt werden. Er stellt die Agentur insoweit von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Namensrechtsansprüchen sowie von den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung frei.
1.2. Die Agentur führt eine beauftragte Anmeldung und Registrierung von Domains im Namen und Auftrag des Auftraggebers durch und lässt diesen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter als Domain-Inhaber (admin-c) der jeweiligen Domain eintragen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Möchte der Auftraggeber, dass seine Domain nach Vertragsende von einem anderen Nutzer oder Provider übernommen wird, ist er zur rechtzeitigen Abgabe der erforderlichen Erklärungen verpflichtet.
1.3. Die Agentur weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtzahlung fälliger Domain- und Hostinggebühren durch den Auftraggeber Nachteile im Hinblick auf seine Inhaberschaft an der Domain bis hin zum Verlust der Domain mit sich bringen kann. Für solche Nachteile bei Nichtzahlung durch den Auftraggeber kann die Agentur nicht verantwortlich gemacht werden.
1.4. Die Agentur ist nicht für die Datensicherung etwaiger auf einem externen virtuellen Server gespeicherter Daten verantwortlich. Soweit Daten auf einen virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherungskopien her. Im Fall des Datenverlustes ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an die Agentur zu übermitteln.
1.5. Die Agentur weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte und Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann bzw. Dritte unbefugt in die Netzsicherheit eingreifen oder den Nachrichtenverkehr kontrollieren können. Der Auftraggeber ist deshalb für die Sicherheit seiner eingespeisten Daten und Inhalte selbst verantwortlich.
1.6. Die Agentur haftet nicht dafür, dass ein externer virtueller Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder dafür permanent verfügbar ist. Für Störungen innerhalb des Internets haftet die Agentur ebenso wenig wie für alle Schäden, die durch Störungen oder Fehler verursacht werden, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Die Agentur behält sich vor, Inhalte oder Programme des Auftraggebers, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten oder die gegen gesetzliche bzw. behördliche Vorschriften verstoßen oder die aus sonstigen Gründen unzulässig oder unzumutbar sind, zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden.
1.7. Der Auftraggeber erstattet der Agentur zusätzlich zur vereinbarten Vergütung sämtliche im Rahmen der Erbringung der Vertragsleistung anfallenden Gebühren und für den Auftraggeber zu verauslagenden Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber hat der Agentur auch solche Kosten zu erstatten, die der Agentur wegen etwaiger Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen.
§ B2 Agentur- und Gestaltungsleistungen
2.1. Die Ansicht einer durch die Agentur auftragsgemäß erstellten Agentur- und Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im Internet. Bei Druckaufträgen ist die Agentur zur Übermittlung von Korrekturabzügen nicht verpflichtet. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von der Agentur erstellter Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung als erteilt, sofern der Auftraggeber dieser nicht nach deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber der Agentur widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhalts bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und Gestaltungsleistung, sofern diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht bereits Vertragsinhalt ist.
2.2. Der Auftraggeber räumt der Agentur das Recht ein, ein Logo der Agentur und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und diesen, soweit rechtlich zulässig und technisch möglich, gegebenenfalls mit der Webseite der Agentur zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen, soweit nicht zwingende rechtliche Gründe oder übergewichtige Interessen des Auftraggebers dagegen sprechen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und die Agentur von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Die Agentur hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom Auftraggeber dazu gestellten Vorlagen beinhaltet, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies möglich ist, dazu entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.
2.3. Eine von der Agentur erstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung der Agentur nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu verwerten oder nach Vertragsende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte verbleiben bei der Agentur, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ B3 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenständigen On-Page- oder Off-Page-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit der Agentur durchzuführen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für eigenmächtige On-Page- oder Off-Page-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers.
3.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – der Agentur Zugang zu sogenannten Trackingtools (z.B. ETracker, Google Analytics), FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang (z.B. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit der Agentur durchgeführt.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine Webpräsenz wiedergeben. Sollte die Agentur von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zu den Tracking-Tools, FTP-Zugriffen und/oder CMS-Zugängen gewährt bekommen, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
3.4. Die Agentur überwacht und verbessert das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website regelmäßig. Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).
§ B4 Google Ads-Werbung (SEA)
4.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für Google Ads zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber.
4.2. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich einer bestimmten Platzierung der Anzeige und des Preises pro Klick. Insbesondere wird kein spezifischer Erfolg geschuldet. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.